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SPARTENÜBERGREIFEND: AUSLANDSTIPENDIEN DES KANTONS BERN – PARIS UND NEW YORK: AUSSCHREIBUNG DER AUFENTHALTE 2025 | Architektur, Musik, Bildende Kunst, Literatur, Design, Bühne, Tanz, Foto | Bern | 16. Feb 2024 | |||
Die kantonale Kulturförderung, Amt für Kultur, schreibt die Auslandstipendien für die Aufenthalte 2025 aus. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Berner Kulturschaffende jeden Alters mit überzeugendem Leistungsausweis aus den Sparten Design, Kunst, Fotografie, Architektur, Literatur, Musik, Theater und Tanz. Die Stipendien enthalten im Fall von Paris Wohn- und Arbeitsräume sowie einen Beitrag an die Lebenshaltungs- und Reisekosten, im Fall von New York Beiträge an die Wohn-, Lebenshaltungs- und Reisekosten sowie eine dreimonatige Betreuung durch unseren Residency-Partner RU Residency Unlimited. Die Bewerbungen werden in einem zweistufigen Verfahren juriert: Zunächst von den Fachkommissionen des Kantons Bern bzw. vom Fachausschuss der Berner Design Stiftung, in der zweiten Stufe dann von einer Jury aus Delegierten der kantonalen und interkantonalen Kulturkommissionen sowie dem Fachausschuss der Berner Design Stiftung. Die detaillierte Ausschreibung gibt Auskunft über die Bewerbungskriterien und Zulassungsbedingungen. Die Bewerbungen sind über das elektronische Gesuchsportal der Kulturförderung des Kantons Bern hochzuladen (Förderbereich «Interdisziplinäre und spartenübergreifende Projekte»).Bewerbungsfrist ist der 16. Februar 2024. Kontakt: Daniela Born Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Amt für Kultur, Kulturförderung Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern +41 31 633 86 14, www.be.ch/kulturfoerderung x, Facebook, Instagram, LinkedIn 031 633 85 91 daniela.born@be.ch https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/themen/kulturfoerderung/aktuelle-ausschreibungen-kulturfoerderung/auslandstipendien.html |
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Förderangebote 2024 / Offres de soutien 2024 | Design | Bern | 6. Feb 2024 | |||
Bist Du Designer:in und seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern wohnhaft oder hast du hier Deinen gestalterischen Hauptwirkungsort? Dann bewirb Dich jetzt für das Förderangebot der Berner Design Stiftung! Bis zum 6. Februar 2024 hast Du die Möglichkeit, Dich zu registrieren. Was Du brauchst: - Eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung oder ein Nachweis, dass der Kanton Bern Dein gestalterischer Hauptwirkungsort ist - Ein überzeugendes Projekt ------------------------------------------------------ Es-tu un·e créateur·rice et vis-tu depuis au moins deux ans au canton de Berne ou ton lieu de création principal est-il ici ? Alors postule maintenant pour les offres de soutien de la Fondation bernoise de design ! Tu as la possibilité de t’inscrire avant le 6 février 2024. Ce qu'il te faut : - Une attestation de résidence en cours de validité ou une preuve que le canton de Berne est ton lieu de création principal - Un projet convaincant Kontakt: Berner Design Stiftung 031 302 08 16 foerderung@bernerdesignstiftung.ch https://www.bernerdesignstiftung.ch/foerderung/ |
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Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende | Musik, Bildende Kunst, Literatur, Design, Film, Bühne, Tanz, Foto, Neue Medien | Thurgau | 15. Jan 2024 | |||
Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2024 können insgesamt sechs Förderbeiträge zu je 25‘000 Franken vergeben werden. Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können. Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen. In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamts und weiteren Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2024 überreicht. Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 15. Januar 2024. Prämierung: 25'000 Kontakt: Michelle Geser Kulturamt Thurgau Grabenstrasse 11 8510 Frauenfeld 0583457371 michelle.geser@tg.ch kulturamt.tg.ch |
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